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Der
Prozess
Am 14. Juni 1948 begann im Penzberger Kameradschaftshaus der erste Prozeß gegen die Mörder der sechzehn Frauen und Männer in Penzberg, die am 28. April 1945 von Mitgliedern des "Werferregiments 22" und einer Einheit des berüchtigten "Werwolfs" widerrechtlich erschossen und erhängt wurden. Diese Morde wurden "im Namen des Volkes" begangen. Unter den Angeklagten befanden sich Oberstleutnant Berthold Ohm, Abteilungskommandeur Kurt Bentrott und Batteriechef Fritz Rethage vom Werferregiment 22. Hans Bauernfeind, Hans Zöberlein, Martin Rebhahn, Ferdinand Zila, Bernhard Middendorf und Felix Achtelik waren u.a. als Mitglieder des Werwolfes angeklagt. Das Gericht setzte sich aus Landgerichtsdirektor Strasser, Landgerichtsrat Dr. Schmid, Gerichtsassessor Posset und Kammergerichtsrat Dr. Birnbach zusammen. Anklagevertreter waren die Staatsanwälte Heigl und Hoffmann. Während seiner ersten Vernehmung beteuerte Ohm immer wieder, nicht in der NSDAP gewesen zu sein und nur seine Pflicht getan zu haben. Er trage die volle Verantwortung für das was er und seine drei mit ihm angeklagten Offiziere getan haben. Weiterhin betonte Ohm, er habe in den Handlungen Bürgermeister Rummers und seiner Kameraden ein selbst in die Wege geleitetes Unternehmen erkannt und befürchtete, da ihm Rummer nicht hätte für Ruhe garantieren können, einen "kommunistischen Aufstand". Gauleiter Giesler hätte ihm den Befehl gegeben, Rummer und seine Genossen wegen "Hochverrats, Zersetzung der Wehrkraft und des Versuchs der Gefangenenbefreiung" sofort zu erschießen, was er gleich nach seiner Rückkehr aus München ausführte. Hans Bauernfeind, Chef eines "Fliegenden Standgerichts" und als solcher "Sonderbeauftragter des Führers", der für die Urteile "im Namen des Volkes" verantwortlich ist: "Ich bin mir keiner Schuld bewusst." Er sagte weiter aus: "Als ich von den Unruhen gegen die Wehrmacht in Penzberg hörte, habe ich mich nach dort begeben, denn Tausende von Soldaten haben uns Frontoffizieren die Treue gehalten, und es war meine Pflicht, sie nicht im Stich zu lassen." Hans Zöberlein, Chef einer nach Penzberg kommandierten Werwolfeinheit, berief sich auf einen Befehl, "sämtliche KPD-Funktionäre und sonstige Rädelsführer in der Stadt zu hängen". Nach dem Gemetzel sagte Zöberlein: "In Penzberg hat ein Saustall bestanden, der jetzt bereinigt worden ist." Kurt Bentrott, Hauptmann im Werferregiment 22 sagte bei seiner Vernehmung vor Gericht aus: "Ich hätte nie gedacht, dass aus München ein Todesurteil käme."Nachdem er von den Verbrechen des Werwolfs erfahren hatte, äußerte er sich Zöberlein gegenüber wie folgt: "Wenn das was hier gemacht wurde, gemacht werden muss, dann tun Sie es human - erschießen Sie sie wenigstens!"
DIE ZEUGEN SAGEN AUS Die zweite Woche des Prozesses war ausgefüllt mit Zeugenvernehmungen. Als erster Zeuge sagte der ehemalige Bergwerksdirektor Ludwig aus, dass er durch einen Anruf nach Penzberg gerufen worden sei. Er sei gegen sechs Uhr morgens dort eingetroffen und von Rummer über die neuesten Ereignisse unterrichtet worden. Rummer habe gesagt, dass er dem Aufruf des Freiheitssenders gefolgt sei und die Macht ergriffen habe. Er, Rummer, habe die Mannschaft ausfahren lassen und eine Kundgebung angesagt. Später im Rathaus habe sich ihm ein Oberstleutnant Ohm vorgestellt und ihm erklärt, die Lage habe sich gewandelt, der Aufstand sei niedergeschlagen. Mit den Worten "ich hoffe, wir haben uns verstanden" sei er wieder entlassen worden. Sehr interessante Aufschlüsse ergab die Vernehmung des Zeugen Sebastian Reithofer. Er gehörte zu den Leuten, die die "Gruppe Hans" (Werwolf) um jeden Preis lebend oder tot haben wollte und der sich mit knapper Not der Verhaftung entziehen konnte. Reithofer schilderte den Vorfall im Rathaus zwischen Rummer und dem Nazi-Bürgermeister Vonwerden so, dssß Vonwerden gegen seine Absetzung protestiert und gefragt habe, mit welchem Recht dies geschehe. Er sei doch nicht Partei-, sondern Reichsbeamter. Rummer hätte mit der Gegenfrage geantwortet, mit welchem Recht denn er 1933 abgesetzt und mit vielen seiner Kameraden ins KZ Dachau gesteckt worden wäre. Der Zeuge Reithofer sagte weiter aus, dass nachmittags eine Kundgebung geplant gewesen sei, die dem Zwecke dienen sollte, die Bevölkerung zur Ruhe zu ermahnen. Auch in den Gefangenenlagern hätte niemand an einen gewaltsamen Aufstand gedacht. Der inhaftierte General Hübner erklärte als Zeuge, dass die "fliegenden Standgerichte" eine "Einrichtung Hitlers für besondere Fälle" gewesen seien. Die Gerichte waren aus Vertretern aller Wehrmachtsteile, meist ohne Juristen, zusammengesetzt. Nach der Auflösung der Gerichte habe er, Hübner, verschiedene Herren mit der Aufgabe betraut, in ihren Bereichen für "Ruhe, Ordnung und Disziplin" zu sorgen. Für den Raum Bayern sei der Oberstleutnant Bauernfeind eingesetzt gewesen, der ohne weiteres "unfähige Vorgesetzte" verhaften konnte. Florian Kuhn, der damalige Beauftragte der Freiheitsaktion Bayern für Großhadern bei München, belastete durch seine Aussage vor allem den Angeklagten Achtelik. Achtelik habe sich gegenüber einer Bekannten gebrüstet: "Wir haben heute Nacht in Penzberg ganze Arbeit geleistet. Wen wir hängten wissen wir nicht, aber wenn der "Hans" es befiehlt tun wir alles.
"Ich beantrage, den Angeklagte Ohm wegen siebenfachen Mordes und zwei Verbrechen des versuchten Mordes siebenmal zur Todesstrafe und zu je sechs Jahren Zuchthaus, zurückgeführt auf eine Gesamtstrafe von zehn Jahren, zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen." "Ich beantrage, den Angeklagten Bentrott wegen Beihilfe zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf fünf Jahre abzuerkennen." "Ich beantrage, den Angeklagten Rethage wegen sieben Verbrechen der Beihilfe zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Gesamtzuchthausstrafe von vier Jahren zu verurteilen." "Ich beantrage, die Angeklagten Bauernfeind, Zöberlein und Rebhahn je wegen mindestens eines Verbrechen des Mordes zur Todesstrafe zu verurteilen und ihnen die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen." "Ich beantrage, den Angeklagten Zila wegen dreifachen Mordes dreimal zur Todesstrafe und wegen eines Verbrechens des versuchten Mordes zu einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen." "Ich beantrage, den Angeklagten Achtelik wegen dreifachen Mordes dreimal zum Tode zu verurteilen und ihm die Ehrenrechte auf Lebenszeit abzuerkennen."
Ohm:
fünfzehn Jahre Zuchthaus;
In seiner Begründung des Urteiles über den Angeklagten Ohm führte Landgerichtsdirektor Strasser u.a. aus: "Ohm konnte das Vorgehen Rummers am 28.4.45, also noch zu "Lebzeiten des Naziregimes", wohl als einen "Putsch" werten, aber nach Aussagen Bentrotts war ab zwei Uhr nachmittags "Ruhe und Ordnung" in Penzberg längst wiederhergestellt. Der daraus von dem Angeklagten Ohm entwickelte, "Staatsnotstand" stehe in "schreiendem Gegensatz" zu den späteren Vorfällen. Wären die Penzberger revolutionshungrig gewesen, hätten sie wohl nach den Erschießungen revoltiert." Ohm habe sich mit der "Urteilsaufsetzung" Vonwerdens durchaus einverstanden erklärt und sei ohne Einwand bei dessen Verkündung dabei gewesen. Ohm habe genau erkannt, dass es nur eine Lust des Gauleiters war, politische Gegner zu töten. Er, Ohm, hätte nach Aussage seines Brigadiers Coubedt die Möglichkeit gehabt, den Mord bis zum Einmarsch der Amerikaner hinauszuschieben. Der Angeklagte Bentrott habe sich, sagte der Vorsitzende, von vornherein von Rummer und Genossen distanziert, denn "er traute der Sache nicht". Es sei Bentrott nicht nachzuweisen, ob er aus eigener Initiative oder auf Befehl Ohms Personen festgenommen hätte. Es könnte ihm lediglich angerechnet werden, dass er aufgrund seiner geistigen Befähigung der einzige Offizier gewesen wäre, der die Erschießungen hätte verhindern können. "Der Angeklagte Rethage streitet den Sachverhalt in keiner Weise ab." erklärte Strasser. Rethage habe glaubhaft geschildert, dass er bis zu seiner Bestimmung als Exekutionsoffizier von den Vorfällen keine Kenntnis hatte. Seine Aussage, "dies wäre der schrecklichste Augenblick seines Lebens gewesen", unterstellte das Gericht als wahr. Bauernfeind,
heißt es in der Urteilsbegründung, der als Mann mit unbeschränkten
Vollmachten aufgetreten war, hätte die Namen lediglich "zur
Sicherstellung" genannt. Von der darauf folgenden Bestimmung zum
Erhängen hätte er angeblich keine Ahnung gehabt, was aber durch
mehrere Zeugenaussagen widerlegt wurde. Wenn bei einer solchen Art und Weise vorzugehen von Penzberger Seite ebenfalls geschossen wurde, so war das ihr gutes Recht. Es war Notwehr. Von einer regulären Verhaftung kann hier keine Rede sein. Hier handelt es sich um ein Verbrechen. Wie vorgegangen wurde hat uns der Zeuge Tauschinger geschildert - wer wage hier von Notstand anstatt von Mord zu reden!" Der Angeklagte Rebhahn, so der Vorsitzende, könne dem Gericht nicht weismachen, dass er die Erhängten nicht gekannt habe. "Zu deutlich sind uns seine Äußerungen: 'Diese Schweinerei müsst ihr büßen', und die Worte aus seiner Warnungsrede: 'Heute nacht hat der Werwolf gearbeitet', in Erinnerung. Was der Zweck dieser Warnung war, bewiesen die Erhängten." Bei Rebhahn, so der Vorsitzende, handle es ich um niedrigste Gesinnung - um Mord. "Wenn der Angeklagte Zila seine Beihilfe in den Fällen Belohlawek, Summerdinger, Biersack und Wiesner abstreite und nicht gewusst haben will, dass diesen Leuten Erhängen bevorstand, so stehen dem beeidete Aussagen gegenüber", erklärte Strasser. Alle Gegenbeweise Zilas seien kläglich misslungen. "Der Angeklagte Achtelik hat laut den Ausführungen des Staatsanwaltes bei Zenk und Fleißner mit aufgehängt.", sagte Strassner. Da sich der Angeklagte in einer für junge Leute schwierigen Atmosphäre und Stimmung befunden habe, erkannte das Gericht statt der Todesstrafe auf Zuchthausstrafe.
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